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Gerichtsfeste Organisation

("Der Betriebsleiter" 01-02/2008)

In gerichtsfesten Organisationen kann der Geschäftsführer einen ordnungsgemäßen Betrieb nachweisen. Die Zuständigkeiten sind klar und eindeutig delegiert, interne Vorgaben und abgeleitete Handlungs-pflichten sind für alle Führungskräfte und Mitarbeiter einfach, transparent formuliert und deren Umsetzung überprüft. Grundvoraussetzung zur Umsetzung rechtlicher Handlungspflichten ist, dass diese einfach formuliert sind. Die Praxis zeigt, dass rechtliche Anweisungen häufig viel zu kompliziert formuliert sind.

Das Konzept „GEORG Gerichtsfeste Organisation®“ stellt für jeden verantwortlichen Mitarbeiter konkrete und aktionsfähige Handlungspflichten in einer Checkliste zur Verfügung. Der Zugang zu den aufbereiteten Pflichten erfolgt über den GEORG Compliance Manager®, einer SQL-gestützten Datenbank, die mit vielfältigen Filterfunktionen ausgestattet ist.

Im Haftungsfall ist eine Exkulpation nur möglich, wenn die Zuständigkeit für die Pflichten transparent ist. Fehlende Transparenz ist damit ein Merkmal des Organisationsverschuldens. Deshalb genügt keine pauschale „Übertragung von Unter-nehmerpflichten“ in Stellen- und Funktionsbeschreibungen. Der zuständige Mitarbeiter hat mit eigenem Passwort Zugang zu seinen betreffenden Pflichten und kann eigenständig überprüfen, ob seine Pflichten erfüllt sind (Self-Audit). Aufgabe der Führungskräfte und Beauftragten ist es, über die Umsetzung der Handlungspflichten zu wachen.

Eine Entlastung gelingt vor Gericht erst dann, wenn die Umsetzung der Hand-lungspflichten nachgewiesen werden kann. Der Mitarbeiter markiert die aufbereiteten Pflichten in der Datenbank als „erledigt“. Danach ist jederzeit der Nachweis der zu erfüllenden Rechtspflichten für jeden Standort, Betriebsbereich, Prozess und jede Anlage möglich.

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